Höhere Bußgelder für Temposünder und solche, die es mit den Verkehrsregeln nicht so genau nehmen, sollen den Straßenverkehr sicherer und gerechter machen. Im Oktober 2021 hat der Bundesrat dem Entwurf von Bundesländern und Bundesverkehrsministerium zugestimmt. Die schon länger geplante Erneuerung des Bußgeldkatalogs soll nun – leicht angepasst – ab November 2021 greifen. Rasen kostet demnach bald mehr und auch Falschparker greifen künftig tiefer in die Tasche. Zudem betreffen die neuen Regeln Vorschriften für Rettungsgassen. Die gute Nachricht: Ob das Autofahren dadurch teurer wird, hat jeder selbst in der Hand.
Im europäischen Vergleich wurden Temposünder in Deutschland bisher vergleichsweise milde bestraft. Das passt der Gesetzgeber nun an. Von Schweizer Verhältnissen, die bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von sechs bis zehn km/h innerorts ein Bußgeld von 120 Franken vorsehen, sind wir allerdings noch ein gutes Stück entfernt. Jetzt geht es Temposündern hierzulande zwar deutlich früher und heftiger an den Kragen als bisher, doch ganz so schlimm wie zunächst geplant wird es nicht.
Höhere Bußgelder für Temposünder – Fahrverbote unverändert
Wer in geschlossenen Ortschaften zwischen 16 und 20 km/h zu schnell unterwegs ist und erwischt wird, der zahlt ab sofort eine Strafe von 70 anstatt bisher 35 Euro. Eine Überschreitung der Limits innerorts von 21 bis 25 km/h kostet statt 80 künftig 115 Euro. Vor allem Rasen bestraft die neue Verordnung härter: Wer sich innerstädtisch nicht an Tempo-50-Zonen hält und etwa mit 91 km/h erwischt wird, zahlt mindestens 400 Euro und damit doppelt so viel wie früher.1
Auch außerorts haben Bund und Länder die Verkehrswidrigkeiten neu definiert. Das Landstraßentempo um 26 bis 30 km/h zu überschreiten, kostet mit 150 Euro fast doppelt so viel wie bisher mit 80 Euro. Ab 51 km/h zu viel stehen künftig 480 Euro auf dem Bußgeldzettel – exakt das Doppelte der bisherigen Buße.1
So schmerzlich diese „Mehrkosten“ für unvernünftige Autofahrer auch sind – die Regelungen zu den besonders gefürchteten Fahrverboten verschärfen sich nicht: Während 2020 geplant war, dass schon bei einer Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts zwischen 21 und 25 km/h die Fahrerlaubnis für einen Monat entzogen wird, gilt nun: Wer innerorts mit 31 km/h bzw. mit 41 km/h außerorts erwischt wird, muss den Führerschein vorübergehend abgeben. Doch auch, wer wiederholt mit 26 km/h zu schnell geblitzt wird, erhält ein Fahrverbot. Die dazugehörigen Sanktionen beginnen bei 150 Euro Bußgeld plus einen Punkt in dem Flensburger Fahreignungsregister.1
STVO-Novelle: Rettungsgasse missachten kann den Schein kosten
Wer keine Rettungsgasse bildet oder gar unerlaubt durchfährt, kassiert eine Bußgeldforderung von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Obendrein kann der Missetäter sich einen Monat lang in Bus und Bahn überlegen, was er wohl falsch gemacht haben könnte.3
Amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten zuzuparken oder mit seinem Fahrzeug Rettungsfahrzeuge zu behindern, kostet künftig bis zu 100 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg ein.1
Gehwegparken wird teuer
Auf dem Gehweg oder in zweiter Reihe parken und rasch in eine Bäckerei springen? Auch davon sei abgeraten. Wer einen Geh- oder Radweg über eine Stunde lang blockiert, zahlt künftig 80 Euro. Zweite-Reihe-Parker sind 55 Euro los. Für den Fall, dass durch den Falschparker Radfahrer behindert werden, sieht der neue Bußgeldkatalog 80 Euro vor plus einen Punkt in dem Fahreignungsregister.1 Besondere Krux für Biker: Der Gesetzgeber unterscheidet hier nicht zwischen Auto und Motorrad und überlässt die Einstufung des Verstoßes den örtlichen Behörden. Das heißt: Wer sein Bike auf dem Gehweg abstellt, kann Glück haben – oder eben auch nicht.
Keinen Interpretationsspielraum gibt es dort, wo es um Gerechtigkeit und Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer geht: Das „Knöllchen“ für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet 55 statt 35 Euro. Eine echte Neuerung betrifft Parkplätze von Elektro- und Car-Sharing-Fahrzeugen: Bis zu 55 Euro Bußgeld warten auf denjenigen, der diese widerrechtlich zuparkt.1
Mehr Schutz für Fußgänger
Wenn Auto- oder Motorradfahrer beim Abbiegen nicht auf Fußgänger achten, erwartet sie künftig ein Bußgeld in Höhe von 140 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Auch Radfahrer müssen Rücksicht walten lassen, sonst kommen bis zu 70 Euro Strafe und ein Punkt auf sie zu.
1 Quelle: www.adac.de/news/einigung-bussgeldkatalog
2 Quelle: https://www.autoservicepraxis.de/
3 Quelle: https://www.autoflotte.de/
(Stand 10/2021, Irrtümer vorbehalten)