Im Schneckentempo rollen die Fahrzeuge wenige Meter vor, ehe sie wieder zum Stillstand kommen. Gerade im stockenden Verkehr und Stau stellt der Seitenstreifen eine verlockende Alternative dar, um schneller ans Ziel zu kommen. Doch der oftmals leere Bereich der Autobahn darf ausschließlich von Pannen- und Notfallfahrzeugen genutzt werden. Einige Ausnahmen gibt es aber.
Dafür sieht die Straßenverkehrsordnung die Verkehrsschilder 223.1, 223.2 und 223.3. vor. Sie geben den Seitenstreifen zeitweise als Fahrstreifen frei beziehungsweise heben dieses Gebot wieder auf. Das findet vor allem auf stark belasteten Autobahnabschnitten Verwendung. Die Idee dahinter: Stau sowie staubedingte Unfälle zu reduzieren. Zusätzlich zu Schildern werden oftmals auch elektronische Dauerlichtzeichen genutzt, um die aktuelle Regelung darzustellen. Ein grüner Pfeil erlaubt die Nutzung des Standstreifens, ein rotes X hingegen erklärt: Dieser Streifen ist für den Verkehr tabu.
In erster Linie ist der Seitenstreifen für Pannen- und Notfallfahrzeuge vorbehalten. Wenn das Auto plötzlich auf der Autobahn den Dienst versagt, können Sie rechts ran fahren und dort stehen bleiben. Dabei gilt es, folgendes zu beachten: Warnblinker anschalten, unbedingt jeden Passagier mit einer Warnweste ausrüsten und das Warndreieck in mindestens 150 Meter Entfernung1 hinter dem stehenden Fahrzeug platzieren – dabei können Sie sich an den Leitpfosten orientieren, die im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. So warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer und schützen auch sich selbst, indem Sie früh erkannt werden. Neben Pannenfahrzeugen dürfen auch Polizei- und Rettungsfahrzeuge die Standspur nutzen.1
Es gibt aber noch weitere Gelegenheiten, in denen der Seitenstreifen offiziell befahren werden darf. Zum Beispiel, wenn aufgrund einer Baustelle andere Fahrstreifen gelten – die erkennen sie leicht anhand der gelben Markierungen. Dabei wird der Standstreifen aufgrund mangelnder Fahrbahnbreite oft mit einbezogen. Darüber hinaus dürfen Sie auch kurzzeitig auf ihn ausweichen, um Platz für eine Rettungsgasse zu machen.
Teure Strafe bei Nutzung des Seitenstreifens
Wer den Standstreifen benutzt, um schneller zur nächsten Abfahrt oder Raststätte zu gelangen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.2 Gleiches gilt, wenn Sie einfach rechts am Stau vorbeifahren wollen, um schneller voranzukommen. Kommt es bei Ihrer Fahrt auf dem Seitenstreifen zudem zu einer Gefährdung für andere oder einem Unfall, wird es noch teurer.
1 Quelle FAQs zum Verkehrsrecht: www.adac.de.
2 Quelle Seitenstreifen – Dürfen Sie darauf fahren?: www.bussgeldkatalog.org.
(Stand 12/2021, Irrtümer vorbehalten)