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Verkehrsschild nicht lesbar? Das gilt bei Schnee und Schmutz

Verkehrsschilder ermöglichen ein zivilisiertes Miteinander im Straßenverkehr. Doch was passiert, wenn sie derart zugeschneit oder verschmutzt sind, dass ihre Bedeutung nicht mehr sofort erkennbar ist? Müssen Autofahrer z.B. ein Knöllchen bezahlen, obwohl das entsprechende Hinweisschild auf ein Tempolimit verschneit war? Wir geben Antworten auf diese und weitere Fragen.

Während der Wintermonate kommt es insbesondere in schneereichen Regionen häufiger vor, dass Verkehrsschilder von der weißen Pracht stark oder gar komplett verhüllt sind. Ihre genaue Bedeutung ist für Autofahrer somit unter Umständen nicht sofort erkennbar. Aber genügt das als Ausrede – zum Beispiel bei einer ungewollten Geschwindigkeitsübertretung?

Die Experten des ADAC erklären: „Generell gilt für Verkehrszeichen der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz. Demnach muss ein Verkehrsschild so aufgestellt sein, dass es der Fahrer schon mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen erfassen kann.“1 Demnach könnte ein Verkehrsschild, das durch Schnee, Eis oder Schmutz nicht klar erkennbar ist, zeitweise seine Gültigkeit verlieren.

Verschneite Verkehrsschilder sind kein Freifahrtschein für Sünder

Doch Vorsicht! Denn wie so oft im Leben gibt es auch in diesem Fall gleich mehrere große „Aber“: Ist die Bedeutung eines Verkehrsschildes aufgrund seiner charakteristischen Form eindeutig, behält es auch zugeschneit und verdreckt seine Gültigkeit. Prominente Beispiele hierfür sind das achteckige Stoppschild sowie das umgedrehte Dreieck für „Vorfahrt achten“.

Anders sieht es hingegen mit Verkehrsschildern aus, deren Form keine  eindeutigen Rückschlüsse auf ihre jeweilige Bedeutung zulässt. „Dazu zählen die dreieckigen Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten“, erklärt der ADAC.1 Im Klartext: Wenn ein Tempolimit-Schild stark zugeschneit oder verschmutzt ist, können sich ortsunkundige Verkehrsteilnehmer im Fall der Fälle/ bei einem möglichen Einspruch auf diesen Umstand berufen. Hierzu sollten sie jedoch den entsprechenden Nachweis erbringen. Das kann ein Foto sein oder – so der ADAC – auch ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes für die entsprechende Region und Tageszeit.

Für ortskundige Fahrer gelten hingegen andere Maßstäbe. Wer regelmäßig auf der jeweiligen Strecke unterwegs ist und die Gegebenheiten kennt, dürfte zum Beispiel bei einem Tempoverstoß schlechte Karten haben. Denn laut ADAC kann in diesem Fall durchaus erwartet werden, dass der Fahrzeugführer bzw. die Frau am Steuer die Verkehrsregeln vor Ort kennt.1

Oberstes Gebot: eine angepasste Fahrweise

Hinzu kommt: Ausnahmslos für alle Verkehrsteilnehmer gilt die Regel, dass die Fahrweise stets an die jeweiligen Bedingungen angepasst werden muss. Und zwar auch unabhängig von etwaigen Tempovorschriften. Der Automobilclub bringt es auf die ebenso einfache wie eindrückliche Formel: „Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie das Fahrzeug ständig beherrschen.“

Ganz gleich bei welchem Wetter – das Nummernschild muss jederzeit lesbar sein. Befreien Sie es daher vor Fahrtantritt von Schnee, Schmutz und Eis. Je nach Witterung müssen Sie unterwegs sogar noch einmal anhalten, um es zu säubern.1

Gut zu wissen: Wer sein Fahrzeug ordnungsgemäß parkt und den erforderlichen Anwohnerparkausweis oder die Parkscheibe wie vorgeschrieben gut lesbar hinter der Windschutzscheibe positioniert, ist auch dann auf der sicheren Seite, wenn die Scheibe komplett zuschneit.1

Welche kuriosen Ausreden Verkehrssünder parat hatten, die sich nicht an die Verkehrsschilder hielten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

1 Quelle: www.adac.de

(Stand 1/2021, Irrtümer vorbehalten)

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