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Kling, Glöckchen, Klingelingeling: Weihnachtsschmuck fürs Auto

Vor kurzem noch, wärmten die Sonnenstrahlen unsere Haut – nun mümmeln wir uns bereits in dicke Winterjacken ein und denken über das Weihnachstmenü nach. Für viele Mitmenschen darf während der besinnlichen Zeit der Weihnachtsschmuck fürs Auto nicht fehlen. Spätestens jetzt sieht man sie immer häufiger: blinkende Weihnachtsbäume, kleine Lichterketten und Nikolausmützen in oder am Fahrzeug. Sieht schön aus, ist aber in vielen Fällen nicht erlaubt.

Denn §49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt: „An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.“1 Dies beinhaltet ausschließlich jene Leuchtmittel, die werksseitig verbaut sein – also zum Beispiel Scheinwerfer, Blinker sowie Rückleuchten und Innenleuchten. Nachträgliche Anbauteile wie etwa der blinkende Nikolaus oder die Lichterkette zählen nicht dazu.2 Das macht durchaus Sinn, denn sie lenken sowohl den Fahrer als auch andere Verkehrsteilnehmer vom Straßengeschehen ab und stellen damit ein Sicherheitsrisiko dar.

Weihnachtsschmuck fürs Auto: Das dürfen Sie anbringen

Doch es gibt auch eine gute Nachricht: Es spricht nämlich grundsätzlich nichts gegen Weihnachtsschmuck fürs Auto, wenn die Beleuchtung während der Fahrt ausgeschaltet bleibt und die Sicht nicht beeinträchtigt ist.3 Dabei sollten Sie jedoch unbedingt auf die sichere und feste Montage der Dekoartikel achten. Ansonsten verstoßen Sie mit dem Weihnachtsschmuck fürs Auto gegen §49a Absatz 3 der StVZO. Dort heißt es: „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“1

Wer sich dennoch für blinkenden Weihnachtsschmuck fürs Auto entscheidet und im Rahmen einer Verkehrskontrolle erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Wenn dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, sind 80 Euro und ein Punkt in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg fällig. Kommt es aufgrund von Weihnachtsschmuck fürs Auto zu einem Unfall, sieht der Gesetzgeber ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro plus einen Punkt vor.4

Doch es muss ja nicht blinken, um Weihnachtsstimmung zu verbreiten. Alternativ können Sie Ihr Auto auch mit festlichen Aufklebern bestücken – sofern diese das Licht nicht reflektieren. Auch die rote Rentiernase ist prinzipiell in Ordnung. Bei Weihnachtsschmuck fürs Auto gilt aber in jedem Fall: Er darf weder die Sicht noch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und muss sicher befestigt sein. Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen natürlich nicht verdeckt werden.

1 Quelle: StVZO: www.lexsoft.de.
2 Quelle: web.de: web.de.
3 Quelle: Bußgeldkatalog: www.bussgeldkatalog.org.
4 Quelle: Bild: www.bild.de.

(Stand 12/2021, Irrtümer vorbehalten)

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